1. Anbieterkennzeichnung / Impressum / Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Widerruf / Rückgabebelehrung für Verbraucher
4. Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise
5. Gefahrübergang
6. Lieferung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Gewährleistung
9. Datenschutzhinweis, Erhebung der Adresse, Widerspruch gegen Verwendung
10. Mitteilung über Angebote und Neuerungen von oneSell.de, sowie der
Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Werbung
11. Verlinkung auf Web-Seiten Dritter
12. Schlussbestimmungen
Hinweis nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) 01.01.2009
Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)
Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung
1. Anbieterkennzeichnung / Impressum / Geltungsbereich
1.1 Anbieterkennung / Impressum
oneSell.de ist ein Projekt der ADmania Internet GmbH, Mülforter Str. 37, 41238
Mönchengladbach.
Sitz der Gesellschaft ist Mönchengladbach, nachfolgend oneSell genannt.
Geschäftsführer: Ralph Stroinski
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE214650138
Handelsregister Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6639
info@onesell.de
Jugendschutzbeauftragter gem. §7 Abs. II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Ralph Stroinski
Datenschutzbeauftragter gem. § 4f Abs. 1 BDSG
Ralph Stroinski
Inhaltlich Verantwortlich gemäß §6 MDSTV.
Ralph Stroinski
1.2 Geltung der AGB
Für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen oneSell und deren Kunden entstehen,
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Bieter oder Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der
Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist.
Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14
Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische
Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft
bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
Die Bezeichnung „Bieter“ oder „Kunde“ ist geschlechtsneutral zu sehen. Gemeint
sind sowohl männliche als auch weibliche Käufer.
1.4 Vertragssprache
Die Geschäftsbeziehung findet ausdrücklich nur in deutscher Sprache statt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Kaufvertrag
Ihre Bestellung an uns, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
dar. Nachdem Sie bei oneSell eine Bestellung aufgegeben haben, erhalten Sie von
uns per E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese bestätigt den Eingang Ihrer
Bestellung und enthält die Einzelheiten Ihrer Bestellung. Die Bestellbestätigung
stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Sie informiert Sie lediglich über den
Eingang Ihrer Bestellung bei uns. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Versand
der bestellten Ware an Sie zu Stande. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in
haushaltsüblichen Mengen. Für Mengenanfragen, insbesondere von gewerblichen
Kunden, benötigen wir vorab einen persönlichen Kontakt.
oneSell bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Produkte für
Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Als Minderjährige gelten
natürliche Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.2 Vertragsvorbehalt
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass oneSell soweit die Ware
nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und
korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn
oneSell das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat,
insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der
Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der
Kunde von oneSell über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den
Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von
oneSell binnen 10 Werktagen zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der
Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.
Ist die Ware kurzfristig nicht verfügbar, wird der Kunde von oneSell nur
informiert wenn die Ware nicht innerhalb einer normalen Lieferzeit von 10
Werktagen nachgeliefert wird.
2.3 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware
Der Inhalt des zwischen dem Kunden und oneSell zustande kommenden Vertrages und
damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von
oneSell eingestellten Warenbeschreibung und dem Preis der Ware im Zeitpunkt des
Eingangs der Kundenbestellung. § 434 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch und
individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und oneSell bleiben von dieser
Regelung unberührt.
2.4 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird bei oneSell nach Vertragsschluss bis zu 180 Tage
gespeichert.
Der Vertragstext ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst.
Nach Vertragsschluss erhalten Sie automatisch eine Email mit weiteren
Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Beanstandungen und
Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der unter Ziffer 1.1 dieser AGB
angegebenen Adresse vorbringen. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder
Erfüllung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
3. Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
4. Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise
4.1 Preise
Alle Preise sind in Euro (EUR). Im Kaufpreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer
enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs- und
Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Bestellung gesondert
ausgezeichnet ist. Details zu unseren Versandkosten finden Sie jederzeit auf
http://www.onesell.de/catalog/shipping.php
Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige
Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der
Bestellung gültige Fassung.
4.2 Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen
im Voraus nach Abschluss der Bestellung auf unserer Webseite spätestens jedoch
nach Zustellung der Bestätigung per E-Mail, fällig.
Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, befindet er sich im Verzug, wenn der Kunde
mit der Bestätigungs-E-Mail 1) eine Rechnung oder gleichwertige
Zahlungsaufstellung erhalten hat und 2) auf die Folgen der nicht fristgerechten
Zahlung hingewiesen worden ist. Zahlungsverzug tritt jedoch allgemein nicht ein,
wenn der Kunde zur Leistung nicht verpflichtet ist oder die Nichtabnahme der
Leistung oder das Ausbleiben der Kaufpreiszahlung nicht verschuldet hat.
Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
Insbesondere ist oneSell gemäß § 323 Abs. 1 BGB bei Zahlungsverzug berechtigt,
gegenüber dem Kunden ohne Mahnung vom Kaufvertrag zurückzutreten und
Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
4.3 Zahlungsbedingungen
Es werden die auf der Angebotsseite angezeigten Zahlungsarten akzeptiert.
Ratenzahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht
statthaft. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Betrag
sofort per Vorkasse zu zahlen.
Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu
zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Erklärung
des Verkäufers in Verzug, soweit er keine Zahlung vorgenommen hat.
5. Gefahrenübergang
5.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Ist der Kunde Privatverbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
Übergabe der Sache an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten auf den Kunden
über.
5.2 Gefahrübergang bei Unternehmern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht, soweit der Kunde Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der
Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte
Unternehmung auf den Kunden über. Soweit es sich bei dem Käufer um einen
Unternehmer handelt, ist der Erfüllungsort der Hauptsitz von oneSell.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte
Adresse, sofern es sich um versandfähige Waren handelt.
Elektronische Seriennummern (Keys), werden ausschließlich im Kundenlogin bzw.
per E-Mail zugestellt und die Originalverpackung vernichtet. Der Käufer
willigt ein das keine Originalverpackung versendet wird. Sofern in der
Produktbeschreibung nicht anders angegeben handelt es sich bei allen Produkten
um Gebrauchtware, bei denen nur der Key zum Download der Software ausgeliefert wird.
Wenn nicht anders beschrieben handelt es sich ausschließlich um Software für den PC
mit Windows-Betriebssystem. Eine Sprachzusicherung wird zu keinem Zeitpunkt gewährleistet.
7. Eigentumsvorbehalt
oneSell behält sich den Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige
Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten in vollem Umfang bezahlt sind.
8. Gewährleistung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. oneSell.de gewährt dem Kunden keine eigene Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 Bürgerliches Gesetzbuch auf die
angebotenen Waren.
Ausgenommen von der Gewährleistung/Garantie sind Schäden, die auf natürlichen
Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege
zurückzuführen sind.
Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Herstellergarantie
besteht, die neben die Gewährleistung von oneSell tritt oder sogar darüber
hinaus angeboten wird. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen
ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt diesem gegenüber
geltend zu machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Käufers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. oneSell haftet deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haftet oneSell nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Soweit die vertragliche Haftung von oneSell
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Sofern oneSell fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden
beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller
dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 10 Tagen an oneSell
auf Kosten von oneSell zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat
nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. oneSell behält sich vor, unter
den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an die unter Art. 1.1. angegebene
Adresse.
9. Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutzbestimmungen, welche Sie jederzeit unter Datenschutz
auf
http://www.onesell.de/catalog/privacy.php einsehen können.
10. Mitteilung über Angebote und Neuerungen von oneSell, sowie der Möglichkeit
des Widerspruchs gegen die elektronische Werbung
oneSell behält sich das Recht vor, den Kunden im Rahmen des gesetzlich
zulässigen auf Angebote und Neuerungen durch elektronische Mitteilung aufmerksam
zu machen, soweit der Kunde dem nicht widersprochen hat. Der Kunde hat jederzeit
die kostenlose Möglichkeit des Widerspruchs, ohne dass hierfür andere als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Sollten Sie keine weitere Werbung oder Informationen wünschen, teilen Sie uns
dies bitte (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit. Die Kontaktdaten finden Sie unter
Ziff. 1.1. dieser AGB.
11. Verlinkung auf Web-Seiten Dritter
Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und
zusammengestellt. oneSell hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige
Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. oneSell ist nicht für den Inhalt
der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die
durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein
der Anbieter der Web-Site, auf die verwiesen wurde. Die Haftung desjenigen, der
lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist
ausgeschlossen. Für fremde Hinweise ist oneSell nur dann verantwortlich, wenn
sie von ihnen, d.h. auch von einem eventuellen rechtswidrigen bzw. strafbaren
Inhalt, positive Kenntnis hat, und es technisch möglich und zumutbar ist, deren
Nutzung zu verhindern.
12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies
nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame
Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn
der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu
erheben, das für den Hauptsitz von oneSell zuständig ist. oneSell selbst ist
auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Mönchengladbach, 01.01.2009
Hinweis zur Verpackungsverordnung zum 01.01.2009
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV haben wir uns dem
Rücknahmesystem Landbell AG für Rückhol-Systeme Mainz, angeschlossen. Die
Entsorgung der von uns mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen die an
Endverbraucher abgegeben werden haben wir hiermit erfüllt. Weitergehende
Informationen erhalten Sie unter:
www.landbell.de
Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)
Zum Lieferumfang der von der Verkäuferin verkauften Waren können Batterien
gehören. Als Endverbraucher sind Sie nach der Batterieverordnung gesetzlich zur
Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet. Sie können deshalb Batterien
aus Waren, die Sie bei der Verkäuferin erworben haben, entweder unentgeltlich
bei den öffentlichen Sammelstellen oder im Handel vor Ort in Ihrer unmittelbaren
Umgebung abgeben oder unentgeltlich an die Verkäuferin zurücksenden durch
kostenlose Rücksendung oder frankierte Rücksendung mit nachträglicher
Portovergütung. Batterien, zu deren Rückgabe Sie verpflichtet sind, werden durch
ein Zeichen gekennzeichnet, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und
dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für
Blei).
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie ent¬hält Quecksilber
Pb = Batterie enthält Blei
Annahmestelle nach BattV:
ADmania Internet GmbH
Abtl. oneSell.de
Mülforter Str. 37
D-41238 Mönchengladbach.
Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung
Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab
diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen
abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem
dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht
mehr verwendet werden.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir nur Ware von Herstellern mit einer
gültigen WEEE-Registrierung beziehen. Da wir die Waren nicht in Verkehr bringen
sondern nur weiter vertreiben, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ihre
ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen
ab, was für Endverbraucher kostenlos erfolgt.
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und
Elektronikgerätegesetz – ElektroG)
1. Ziele des Gesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die
Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-,
Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der
Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4
kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden.
Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der
Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von
vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen.
Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d.h. für die Behandlung, Verwertung und
Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu
zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation
einzubeziehen.
2. Aufgaben der Hersteller
Sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen
sich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen,
dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte
gesichert ist, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in
privaten Haushalten genutzt werden können. Die Registrierungs- und
Garantiepflicht soll ausschließen, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in
Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten („Trittbrettfahren“)
nachzukommen. 2 Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die
Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Hierzu haben
sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen
zur Verfügung zu stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine
bestimmte Menge in einer Altgerätegruppe erreicht ist. Die anschließende
Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu
organisieren und darüber Nachweise zu führen. Bei der Behandlung sind bestimmte
ökologische Standards (Prüfen der Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller
Flüssigkeiten in den Geräten, Separieren schadstoffhaltiger Stoffe und Bauteile,
Einhalten des Standes der Technik) zu erfüllen. Bei der Entsorgung sind konkrete
Recycling- und Verwertungsquoten zu erreichen. Zusätzlich zur kommunalen
Erfassung der Altgeräte ist eine freiwillige Rücknahme durch Vertreiber und die
Einrichtung freiwilliger Rücknahmesysteme der Hersteller möglich. Für die
Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller
verantwortlich, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, die
nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden. Für die bereits vor dem 13.
August 2005 auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich.
Abweichende Vereinbarungen sind in beiden Fällen möglich. Die Hersteller werden
verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten. Die Gemeinsame Stelle
ermittelt die Grundlagen zur Festlegung der Abholmenge durch die einzelnen
Hersteller und zur gleichmäßigen zeitlichen und regionalen Verteilung der
Abholpflicht auf alle Hersteller. Sie erhebt ferner die Daten, u.a. über in
Verkehr gebrachte, zurückgenommene, verwertete Geräte, und meldet sie den
staatlichen Stellen. Darüber hinaus enthält das ElektroG Regelungen über die
Konzeption von neuen Elektro- und Elektronikgeräten. Elektro- und
Elektronikgeräte, die erstmals nach dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden,
dürfen bestimmte gefährliche Stoffe (Schwermetalle wie Blei Quecksilber,
Cadmium) nicht mehr enthalten. Bereits ab dem 13. August 2005 dürfen nur noch
solche Geräte in Verkehr gebracht werden, bei denen eine Wiederverwendung nicht
durch besondere Konstruktionsmerkmale verhindert wird.
3.Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind weiterhin zuständig für die
Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten. Die Ausgestaltung der Sammlung
liegt weitgehend im Ermessen der Kommunen. Jedenfalls haben sie sicherzustellen,
dass private Haushalte Altgeräte unentgeltlich abgeben können (Bringsystem). Die
Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und die Kombination mit Holsystemen ist
an der Bevölkerungsdichte, den sonstigen örtlichen Gegebenheiten sowie dem
abfallwirtschaftlichen Ziel einer möglichst hohen Erfassung auszurichten.
Kleinere Gemeinden können auch eine gemeinsame Sammelstelle einrichten. Auch ein
Händler, der ein Altgerät (z.B. eine Waschmaschine) aus einem privaten Haushalt
übernommen hat, darf dieses bei der Sammelstelle der jeweiligen Kommune
unentgeltlich abgeben. Die Aufwendungen für die Sammlung dürfen die Kommunen
über Abfallgebühren refinanzieren. Die Kommunen stellen die gesammelten
Altgeräte sortiert in fünf Gruppen (Behältnissen) zur Abholung durch die
Hersteller bereit. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach
entsorgungstechnischen Gesichtspunkten. So sind z.B. Kühlschränke von
Bildschirmgeräten getrennt zu halten. Die Kommunen können Altgeräte auch selbst
entsorgen oder durch beauftragte Dritte entsorgen lassen: Wenn sie dies der
Gemeinsamen Stelle drei Monate vorher ankündigen, können sie die gesamten
Altgeräte einer Gruppe für mindestens ein Jahr von der Bereitstellung zur
Abholung ausnehmen. In diesem Fall müssen sie auch dafür sorgen, dass die
Anforderungen an die Behandlung und Verwertung eingehalten werden.
4.Organisation
Die Aufgaben „Registrierung“, „Abholkoordinierung“ und „Anordnung der
Behältergestellung“ weist das ElektroG dem Umweltbundesamt als „zuständiger
Behörde“ (Zentrales Register) zu. Es ist aber vorgesehen, dass das Zentrale
Register diese Aufgaben im Wege der Beleihung auf die Gemeinsame Stelle der
Hersteller überträgt. Damit werden alle für die Durchführung des Gesetzes
wichtigen Funktionen bei der Gemeinsamen Stelle gebündelt, angefangen von der
Registrierung der Hersteller, der Prüfung der Entsorgungsgarantie, der Sammlung
aller notwendigen Daten, der Ausstattung der Kommunen mit den Abholbehältnissen,
der Berechnung der Abholmengen der Hersteller bis zur Anordnung der Abholung.
Auf diese Weise wird es den Herstellern ermöglicht, die Wahrnehmung ihrer
Entsorgungsverantwortung möglichst effizient selbst zu organisieren. Die
Vollzugsbehörden der Länder werden weitgehend von Überwachungs- und
Kontrollaufgaben verschont. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben im August
2004 die Stiftung „Elektro-Altgeräte- Register“ mit Sitz in Fürth/Bayern
gegründet. Sie soll künftig die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle der Hersteller
wahrnehmen und für eine Beleihung durch das Umweltbundesamt zur Verfügung
stehen.
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