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oneSell
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieterkennzeichnung / Impressum / Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Widerruf / Rückgabebelehrung für Verbraucher
4. Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise
5. Gefahrübergang
6. Lieferung
7. Eigentumsvorbehalt
8. Gewährleistung
9. Datenschutzhinweis, Erhebung der Adresse, Widerspruch gegen Verwendung
10. Mitteilung über Angebote und Neuerungen von oneSell.de, sowie der Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Werbung
11. Verlinkung auf Web-Seiten Dritter
12. Schlussbestimmungen


Hinweis nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) 01.01.2009
Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)
Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung

1. Anbieterkennzeichnung / Impressum / Geltungsbereich

1.1 Anbieterkennung / Impressum
oneSell.de ist ein Projekt der ADmania Internet GmbH, Mülforter Str. 37, 41238 Mönchengladbach.
Sitz der Gesellschaft ist Mönchengladbach, nachfolgend oneSell genannt.
Geschäftsführer: Ralph Stroinski
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE214650138 Handelsregister Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6639
info@onesell.de
Jugendschutzbeauftragter gem. §7 Abs. II Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Ralph Stroinski
Datenschutzbeauftragter gem. § 4f Abs. 1 BDSG
Ralph Stroinski
Inhaltlich Verantwortlich gemäß §6 MDSTV.
Ralph Stroinski

1.2 Geltung der AGB
Für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen oneSell und deren Kunden entstehen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.3 Verbraucher und Unternehmer
Bieter oder Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Bezeichnung „Bieter“ oder „Kunde“ ist geschlechtsneutral zu sehen. Gemeint sind sowohl männliche als auch weibliche Käufer.

1.4 Vertragssprache
Die Geschäftsbeziehung findet ausdrücklich nur in deutscher Sprache statt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Kaufvertrag
Ihre Bestellung an uns, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nachdem Sie bei oneSell eine Bestellung aufgegeben haben, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese bestätigt den Eingang Ihrer Bestellung und enthält die Einzelheiten Ihrer Bestellung. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Sie informiert Sie lediglich über den Eingang Ihrer Bestellung bei uns. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Versand der bestellten Ware an Sie zu Stande. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Für Mengenanfragen, insbesondere von gewerblichen Kunden, benötigen wir vorab einen persönlichen Kontakt.
oneSell bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Als Minderjährige gelten natürliche Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2.2 Vertragsvorbehalt
Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass oneSell soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn oneSell das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von oneSell über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von oneSell binnen 10 Werktagen zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden. Ist die Ware kurzfristig nicht verfügbar, wird der Kunde von oneSell nur informiert wenn die Ware nicht innerhalb einer normalen Lieferzeit von 10 Werktagen nachgeliefert wird.

2.3 Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware
Der Inhalt des zwischen dem Kunden und oneSell zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von oneSell eingestellten Warenbeschreibung und dem Preis der Ware im Zeitpunkt des Eingangs der Kundenbestellung. § 434 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch und individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und oneSell bleiben von dieser Regelung unberührt.

2.4 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird bei oneSell nach Vertragsschluss bis zu 180 Tage gespeichert.
Der Vertragstext ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst.
Nach Vertragsschluss erhalten Sie automatisch eine Email mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können Sie unter der in der unter Ziffer 1.1 dieser AGB angegebenen Adresse vorbringen. Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.

3. Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

4. Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise

4.1 Preise
Alle Preise sind in Euro (EUR). Im Kaufpreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Bestellung gesondert ausgezeichnet ist. Details zu unseren Versandkosten finden Sie jederzeit auf http://www.onesell.de/catalog/shipping.php
Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

4.2 Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen im Voraus nach Abschluss der Bestellung auf unserer Webseite spätestens jedoch nach Zustellung der Bestätigung per E-Mail, fällig.
Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, befindet er sich im Verzug, wenn der Kunde mit der Bestätigungs-E-Mail 1) eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung erhalten hat und 2) auf die Folgen der nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen worden ist. Zahlungsverzug tritt jedoch allgemein nicht ein, wenn der Kunde zur Leistung nicht verpflichtet ist oder die Nichtabnahme der Leistung oder das Ausbleiben der Kaufpreiszahlung nicht verschuldet hat.
Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Insbesondere ist oneSell gemäß § 323 Abs. 1 BGB bei Zahlungsverzug berechtigt, gegenüber dem Kunden ohne Mahnung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

4.3 Zahlungsbedingungen
Es werden die auf der Angebotsseite angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Ratenzahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht statthaft. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Betrag sofort per Vorkasse zu zahlen.
Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug, soweit er keine Zahlung vorgenommen hat.

5. Gefahrenübergang

5.1 Gefahrübergang bei Verbrauchern
Ist der Kunde Privatverbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten auf den Kunden über.

5.2 Gefahrübergang bei Unternehmern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist der Erfüllungsort der Hauptsitz von oneSell.

6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse, sofern es sich um versandfähige Waren handelt.
Elektronische Seriennummern (Keys), werden ausschließlich im Kundenlogin bzw. per E-Mail zugestellt und die Originalverpackung vernichtet. Der Käufer willigt ein das keine Originalverpackung versendet wird. Sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben handelt es sich bei allen Produkten um Gebrauchtware, bei denen nur der Key zum Download der Software ausgeliefert wird. Wenn nicht anders beschrieben handelt es sich ausschließlich um Software für den PC mit Windows-Betriebssystem. Eine Sprachzusicherung wird zu keinem Zeitpunkt gewährleistet.

7. Eigentumsvorbehalt
oneSell behält sich den Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten in vollem Umfang bezahlt sind.

8. Gewährleistung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. oneSell.de gewährt dem Kunden keine eigene Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 Bürgerliches Gesetzbuch auf die angebotenen Waren.
Ausgenommen von der Gewährleistung/Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Herstellergarantie besteht, die neben die Gewährleistung von oneSell tritt oder sogar darüber hinaus angeboten wird. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt diesem gegenüber geltend zu machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. oneSell haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet oneSell nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die vertragliche Haftung von oneSell ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Sofern oneSell fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 10 Tagen an oneSell auf Kosten von oneSell zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. oneSell behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an die unter Art. 1.1. angegebene Adresse.

9. Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutzbestimmungen, welche Sie jederzeit unter Datenschutz auf http://www.onesell.de/catalog/privacy.php einsehen können.

10. Mitteilung über Angebote und Neuerungen von oneSell, sowie der Möglichkeit des Widerspruchs gegen die elektronische Werbung

oneSell behält sich das Recht vor, den Kunden im Rahmen des gesetzlich zulässigen auf Angebote und Neuerungen durch elektronische Mitteilung aufmerksam zu machen, soweit der Kunde dem nicht widersprochen hat. Der Kunde hat jederzeit die kostenlose Möglichkeit des Widerspruchs, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Sollten Sie keine weitere Werbung oder Informationen wünschen, teilen Sie uns dies bitte (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziff. 1.1. dieser AGB.

11. Verlinkung auf Web-Seiten Dritter

Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. oneSell hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. oneSell ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Web-Site, auf die verwiesen wurde. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Für fremde Hinweise ist oneSell nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen, d.h. auch von einem eventuellen rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt, positive Kenntnis hat, und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

12. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von oneSell zuständig ist. oneSell selbst ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Mönchengladbach, 01.01.2009
 



Hinweis zur Verpackungsverordnung zum 01.01.2009

Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV haben wir uns dem Rücknahmesystem Landbell AG für Rückhol-Systeme Mainz, angeschlossen. Die Entsorgung der von uns mit Waren befüllten Verkaufsverpackungen die an Endverbraucher abgegeben werden haben wir hiermit erfüllt. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter: www.landbell.de


Hinweis auf die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gem. § 12 BattV. (sog. Batterieverordnung)

Zum Lieferumfang der von der Verkäuferin verkauften Waren können Batterien gehören. Als Endverbraucher sind Sie nach der Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien verpflichtet. Sie können deshalb Batterien aus Waren, die Sie bei der Verkäuferin erworben haben, entweder unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen oder im Handel vor Ort in Ihrer unmittelbaren Umgebung abgeben oder unentgeltlich an die Verkäuferin zurücksenden durch kostenlose Rücksendung oder frankierte Rücksendung mit nachträglicher Portovergütung. Batterien, zu deren Rückgabe Sie verpflichtet sind, werden durch ein Zeichen gekennzeichnet, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei).


Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie ent¬hält Quecksilber
Pb = Batterie enthält Blei

Annahmestelle nach BattV:
ADmania Internet GmbH
Abtl. oneSell.de
Mülforter Str. 37

D-41238 Mönchengladbach.


Hinweis auf die Elektroschrott-Verordnung

Am 24.03.2006 trat eine neue Regelung in Kraft: Verbraucher können und sollen ab diesem Stichtag ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind dann für die weitere Entsorgung zuständig. Außerdem dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Herstellung von Elektrogeräten nicht mehr verwendet werden.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir nur Ware von Herstellern mit einer gültigen WEEE-Registrierung beziehen. Da wir die Waren nicht in Verkehr bringen sondern nur weiter vertreiben, sind wir nicht zur Rücknahme verpflichtet. Ihre ausgedienten Geräte geben Sie daher bitte bei einer der kommunalen Sammelstellen ab, was für Endverbraucher kostenlos erfolgt.
Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)


1. Ziele des Gesetzes
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Bezogen auf ganz Deutschland sollen aus privaten Haushalten mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr gesammelt werden.
Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vornherein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Die Verpflichtung, für die Entsorgung, d.h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte Verantwortung zu übernehmen, soll die Hersteller dazu zwingen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.


2. Aufgaben der Hersteller
Sämtliche Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte gesichert ist, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Die Registrierungs- und Garantiepflicht soll ausschließen, dass Hersteller wettbewerbswidrig Geräte in Verkehr bringen, ohne ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten („Trittbrettfahren“) nachzukommen. 2 Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Hierzu haben sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung zu stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine bestimmte Menge in einer Altgerätegruppe erreicht ist. Die anschließende Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu organisieren und darüber Nachweise zu führen. Bei der Behandlung sind bestimmte ökologische Standards (Prüfen der Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller Flüssigkeiten in den Geräten, Separieren schadstoffhaltiger Stoffe und Bauteile, Einhalten des Standes der Technik) zu erfüllen. Bei der Entsorgung sind konkrete Recycling- und Verwertungsquoten zu erreichen. Zusätzlich zur kommunalen Erfassung der Altgeräte ist eine freiwillige Rücknahme durch Vertreiber und die Einrichtung freiwilliger Rücknahmesysteme der Hersteller möglich. Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden. Für die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen sind in beiden Fällen möglich. Die Hersteller werden verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten. Die Gemeinsame Stelle ermittelt die Grundlagen zur Festlegung der Abholmenge durch die einzelnen Hersteller und zur gleichmäßigen zeitlichen und regionalen Verteilung der Abholpflicht auf alle Hersteller. Sie erhebt ferner die Daten, u.a. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene, verwertete Geräte, und meldet sie den staatlichen Stellen. Darüber hinaus enthält das ElektroG Regelungen über die Konzeption von neuen Elektro- und Elektronikgeräten. Elektro- und Elektronikgeräte, die erstmals nach dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden, dürfen bestimmte gefährliche Stoffe (Schwermetalle wie Blei Quecksilber, Cadmium) nicht mehr enthalten. Bereits ab dem 13. August 2005 dürfen nur noch solche Geräte in Verkehr gebracht werden, bei denen eine Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale verhindert wird.


3.Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind weiterhin zuständig für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten. Die Ausgestaltung der Sammlung liegt weitgehend im Ermessen der Kommunen. Jedenfalls haben sie sicherzustellen, dass private Haushalte Altgeräte unentgeltlich abgeben können (Bringsystem). Die Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und die Kombination mit Holsystemen ist an der Bevölkerungsdichte, den sonstigen örtlichen Gegebenheiten sowie dem abfallwirtschaftlichen Ziel einer möglichst hohen Erfassung auszurichten. Kleinere Gemeinden können auch eine gemeinsame Sammelstelle einrichten. Auch ein Händler, der ein Altgerät (z.B. eine Waschmaschine) aus einem privaten Haushalt übernommen hat, darf dieses bei der Sammelstelle der jeweiligen Kommune unentgeltlich abgeben. Die Aufwendungen für die Sammlung dürfen die Kommunen über Abfallgebühren refinanzieren. Die Kommunen stellen die gesammelten Altgeräte sortiert in fünf Gruppen (Behältnissen) zur Abholung durch die Hersteller bereit. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach entsorgungstechnischen Gesichtspunkten. So sind z.B. Kühlschränke von Bildschirmgeräten getrennt zu halten. Die Kommunen können Altgeräte auch selbst entsorgen oder durch beauftragte Dritte entsorgen lassen: Wenn sie dies der Gemeinsamen Stelle drei Monate vorher ankündigen, können sie die gesamten Altgeräte einer Gruppe für mindestens ein Jahr von der Bereitstellung zur Abholung ausnehmen. In diesem Fall müssen sie auch dafür sorgen, dass die Anforderungen an die Behandlung und Verwertung eingehalten werden.


4.Organisation
Die Aufgaben „Registrierung“, „Abholkoordinierung“ und „Anordnung der Behältergestellung“ weist das ElektroG dem Umweltbundesamt als „zuständiger Behörde“ (Zentrales Register) zu. Es ist aber vorgesehen, dass das Zentrale Register diese Aufgaben im Wege der Beleihung auf die Gemeinsame Stelle der Hersteller überträgt. Damit werden alle für die Durchführung des Gesetzes wichtigen Funktionen bei der Gemeinsamen Stelle gebündelt, angefangen von der Registrierung der Hersteller, der Prüfung der Entsorgungsgarantie, der Sammlung aller notwendigen Daten, der Ausstattung der Kommunen mit den Abholbehältnissen, der Berechnung der Abholmengen der Hersteller bis zur Anordnung der Abholung. Auf diese Weise wird es den Herstellern ermöglicht, die Wahrnehmung ihrer Entsorgungsverantwortung möglichst effizient selbst zu organisieren. Die Vollzugsbehörden der Länder werden weitgehend von Überwachungs- und Kontrollaufgaben verschont. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben im August 2004 die Stiftung „Elektro-Altgeräte- Register“ mit Sitz in Fürth/Bayern gegründet. Sie soll künftig die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle der Hersteller wahrnehmen und für eine Beleihung durch das Umweltbundesamt zur Verfügung stehen.

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